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Bauprojektmanagement

Mobiliarbeschaffung

Mobiliarbeschaffung und Umzüge

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Verwaltungsabteilungen innerhalb aller Räume der Immobilien UZH wird ergonomisches und zweckmässiges Büromobiliar aus dem Standardprogramm der Kantonalen Verwaltung zur Verfügung gestellt. Ältere Möbelprogramme werden soweit vorhanden aus Beständen der Universität bewirtschaftet. und fortlaufend ersetzt. Es besteht keine Anspruch auf das aktuelle Standardprogramm.

Ändern sich Bedürfnisse, kann Mobiliar für Labor oder Büro unentgeltlich beantragt, zurückgegeben, repariert oder innerhalb der UZH verschoben werden.

Grundsätze

Neumobiliar
Es besteht kein Anspruch auf Neumobiliar. Neue Arbeitsplätze und Ausstattungen von neu geschaffenen Neben- und Sozialräumen werden soweit möglich mit dem aktuellen Standardprogramm ausgestattet.

Spezialmobiliar - höhenverstellbares Mobiliar
Nur in ausgewiesenen, besonderen Fällen (z.B. Vorlage eines aussagekräftigen Arztzeugnisses / spezielle arbeitshygienische Ansprüche) besteht Anspruch auf entsprechendes Spezialmobiliar. Es können keine Sitz-, Stehtische ohne Arztzeugnis über den Einrichtungskredit finanziert werden.

Aussenmobiliar
Mobiliar für Aussenbereiche wird nur bei Verpflegungsstätten oder in öffentlich zugänglichen Bereichen beschafft und eingesetzt.

Sondermobiliar
Mobiliar das nicht dem Standardprogramm entspricht, z.B. USM-Haller, Lista, Vitra etc. wird nur in Ausnahmefällen, z.B. in denkmalpflegerisch bedeutenden Objekten, im öffentlichen Bereich (Infoschalter) mit repräsentativem Charakter oder bei besonderen Nutzungsanforderungen eingesetzt.

Beleuchtung
ln Büro- und Arbeitsräumen wird am Arbeitsplatz normal eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux eingehalten. Bei genügender Arbeitsplatzbeleuchtung werden keine Tisch- und Stehleuchten abgegeben.

Lieferfristen
Die Lieferfrist für Neumobiliar beträgt maximal sechs Wochen ab Bestellungseingang. Mobiliar ab Lager, wird soweit vorhanden, innerhalb 2 Wochen nach Bestellung ausgeliefert. Dies gilt auch für die Abholung von Gebrauchtmobiliar.

Lager
Nicht mehr benötigtes Mobiliar ist umgehend zu melden, damit dieses anderweitig wieder eingesetzt werden kann. Es dürfen keine eigenen Möbellager geführt werden.

Korridore und öffentliche Bereiche
Es gelten die gesetzlichen Grundlagen für Brandschutz.
Eine Möblierung dieser Bereiche erfolgt nur nach vorgängiger Rücksprache (durch OE direkt) mit der Abteilung Sicherheit und Umwelt.

Umzüge
Personen ziehen um, Mobiliar bleibt im Raum:

  • Grundsätzlich werden bei Umzügen nur die persönlichen, mobilen Komponenten bewegt, d.h. Computer, Telefon, Akten usw., sowie wenn vorhanden, persönliches ergonomisches Spezial Mobiliar (Sitz-/Stehtisch). Spezialsessel) und Sondermöbel.
  • UZH Standard Büromöbel wie Regale, Schränke, Tische und Leuchten bleiben als Grundausrüstung in den Räumen stehen.
  • Umzüge müssen mittels Formular auf "Mein Arbeitsplatz" «Verschiebung und Umzug Mobiliar» rechtzeitig angemeldet werden. Der Antrag wird von der verantwortlichen Abteilung in der Direktion Immobilien und Betrieb organisiert und finanziert.
  • Bei Umzügen werden nur die UZH Standard Möbel bewirtschaftet, für private Möbelstücke sind die Nutzenden zuständig.

Reparaturen, einzelne Möbelverschiebungen und Ergänzungsmassnahmen

Kleine Unterhaltsarbeiten und Reparaturen, wie Ersatzgleiter, Rollen, Scharniere oder bei Verlust des Schlüssels, werden durch die zuständigen Betriebsdienst erledigt.

Meldungen für kleinere Unterhaltsarbeiten erfolgen über das zuständige Service-Center.

Kontaktieren sie die Service-Centren oder Betriebsdienste:
Zentrum intern Tel. 44444
Irchel intern Tel. 54141
Tierspital intern Tel. 58111
ZZM intern Tel. 43311

Service-Centren

Weiterführende Informationen

Kontakt

Universität Zürich
Engineering und Ausstattung
Pfingsweidstrasse 60B
8005 Zürich

 

E-Mail:

Büromobiliar

Labormobiliar

Informationen rund um Ihren Arbeitsplatz